Die Buchungsbestätigung wurde durch eine telefonische oder schriftliche Auftragserteilung ausgestellt und bildet auch ohne die Unterschrift des Kunden einen Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt an. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollten Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten vorkommen, muss sich der Besteller sofort mit unserem Büro (Tel.:
+49 421 448050
oder
+49 177 7000 900
)
in Verbindung setzen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Umbuchungen oder Zeitänderungen sind als Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten.
Die Abflugzeit am Flughafen richtet sich nach der vom Kunden oder vom zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugszeit. Transfer Bremen ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung der Fahrgäste von Ihrer Heimatadresse erfolgt deshalb ca. zwei Stunden zuzüglich der geschätzten Fahrzeit vor dem Abflug. Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus oder höhere Gewalt haftet Transfer Bremen nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Fahrpreis ist festgelegt in der schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung und ist jeweils nach der Durchführung des Auftrages in bar dem Fahrer von Transfer Bremen zu entrichten. Firmen erhalten je nach Absprache eine Rechnung.
Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + ca. 20 Minuten für die Gepäckabholung.
Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei größeren Verschiebungen oder Ausfall des Fluges entfällt der Anspruch auf Rücktransport. Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt, dem Meeting Point in der Ankunftshalle einfinden, werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. Zehn Minuten nach dem zweiten Aufruf entfällt ein Anspruch auf Rücktransfer. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen.
Für Personenschäden haftet Transfer Bremen nur nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenverursachung durch Transfer Bremen oder deren Fahrpersonal.